Gemeinsames genossenschaftliches Wohnen Eine Wohneinheit kann von 1 bis 2 Personen bewohnt werden. Für alle Bewohner:innen steht eine Grossraumküche mit direktem Ausgang zum Garten, ein Aufenthaltsraum im ausgebauten Dachgeschoss, ein Bad der Sinne, eine Werkstatt sowie ein Gästezimmer zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung.
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